Allgemeine Preisgestaltung
Die Kosten der unterschiedlichen Gutachten können je nach Umfang stark variieren.
Kurzgutachten zum Beispiel sind auf Grund Ihres geringeren Umfangs und des, im Vergleich zum Vollgutachten, geringeren Aufwands kostengünstiger.
Gerichtsfeste Gutachten werden auf Grund der deutlich höheren Anforderungen und des größeren Umfanges höher bepreist.
Untenstehend finden Sie eine Übersicht der möglichen Kosten für Ihr Gutachten.
Sie wünschen einen individuelles Angebot? Sprechen Sie mich gerne an.
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gültigen MWST. (zzt. 19%)


Vollgutachten / Verkehrswertgutachten
Die Preisgestaltung erfolgt beim Vollgutachten i.d.R. anhand des ermittelten Objektwertes. Zur Preisfindung wurde bis August 2009 die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) angewendet. Seitdem kann das Honorar zur Erstellung von Immobiliengutachten frei vereinbart werden. Unterschiedliche Stellen haben dazu entsprechende Leitlinien veröffentlicht.
Die Vereinbarung des Honorars für die Erstellung eines umfänglichen Verkehrswertgutachtens erfolgt individuell je nach Bewertungssituation und Schwierigkeit der Bewertung.
In jedem Fall erfolgt die Vereinbarung des Honorars vor der Auftragserteilung damit von Anfang an Klarheit über den Kostenrahmen besteht.
Sie wüschen ein individuelles Angebot? Kommen Sie gerne auf mich zu.

Kurzgutachten
Anders als beim Vollgutachten richtet sich die Preisgestaltung beim Kurzgutachten nicht nach dem Objektwert sondern wird pauschal nach Aufwand berechnet.
Für ein Kurzgutachten können Sie, je nach Aufwand , mit 1.100€* - 1.400€* rechnen.
*Abhängig vom Bewertungsaufwand und zzgl. gültiger MWST. (zzt. 19%)

Nutzungsdauergutachten
Auch bei (Rest-)Nutzungsdauergutachten richtet sich die Preisgestaltung nach dem zur Bewertung nötigen Aufwand.
Je nach Immobilie kann dieser stark variieren, vor allem wenn mehrere Gebäudeteile unterschiedlichen Zustandes oder Baujahres in der Bewertung zu berücksichtigen sind.
Je nach Aufwand können Sie für ein Restnutzungsdauergutachten mit 1.100€* - 1.400€* rechnen.
Bei erhöhter Schwierigkeitsstufe kann das Honorar höher ausfallen.
*Abhängig vom Bewertungsaufwand zzgl. gültiger MWST. (zzt. 19%)
Weitere Dienstleistungen
Weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel die Begleitung zu Terminen, die Überprüfung oder Beschaffung von Unterlagen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Berechnungsgrundlage (sofern die Dienstleistungen nicht im Zuge eines Gutachtenauftrages anfallen) beträgt 160€/h*
*zzgl. gültiger MWST. (zzt. 19%)
Nebenkosten & Spesen
Zuzüglich zum Honorar für das beauftragte Gutachten können Fahrt-, Nebenkosten oder Spesen anfallen.
Nebenkosten und Spesen fallen insbesondere an, wenn Unterlagen oder Auskünfte bei Behörden oder Ämtern beschafft werden müssen. Diese Auslagen werden 1 zu 1 und ohne zusätzlichen Aufschlag berechnet.
Fahrtkosten berechne ich mit 0,42€* pro gefahrenem Kilometer.
Bei längeren Fahrten berechne ich die Kosten nach Fahrzeit.
*zzgl. gültiger MWST (zzt. 19%),
Kontakt
Telefon: 0651 20603687
E-Mail: kontakt@immobilienbewertung-schultz.de
Philipp Maximilian Schultz Sachverständiger für Immobilienbewertung Kaiserstraße 37a, 54290 Trier
