Die Kosten der unterschiedlichen Gutachten können je nach Umfang stark variieren.
Kurzgutachten zum Beispiel sind auf Grund Ihres geringeren Umfangs und des, im Vergleich zum Vollgutachten, geringeren Aufwands kostengünstiger.
Gerichtsfeste Gutachten werden auf Grund der deutlich höheren Anforderungen und des größeren Umfanges höher bepreist.
Untenstehend finden Sie eine Übersicht der möglichen Kosten für Ihr Gutachten.
Sie wünschen einen individuelles Angebot? Sprechen Sie mich gerne an.
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gültigen MWST. (zzt. 19%)
Vollgutachten
Die Preisgestaltung erfolgt beim Vollgutachten i.d.R. anhand des ermittelten Objektwertes. Zur Preisfindung wurde bis August 2009 die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) angewendet. Seitdem kann das Honorar zur Erstellung von Immobiliengutachten frei vereinbart werden. Unterschiedliche Stellen haben dazu entsprechende Leitlinien veröffentlicht.
Zur Honorarvereinbarung orientiere ich mich an der HonRIb 2022, die von Sprengnetter herausgegeben wurde.
Das Honorar für ein Vollgutachten liegt je nach Auftrag, ohne Schwierigkeitsstufe, zwischen 1.705€* - 2.620€*.
*Abhängig vom Objektwert und zzgl. gültiger MWST. (zzt. 19%). Bei höheren oder niedrigeren Immobilienwerten kann das Honorar abweichen. 1.705€ entsprechen 200.000€, 2.620€ entsprechen 500.000€ Objektwert.
Kurzgutachten
Anders als beim Vollgutachten richtet sich die Preisgestaltung beim Kurzgutachten nicht nach dem Objektwert sondern wird pauschal nach Aufwand berechnet.
Für ein Kurzgutachten können Sie, je nach Aufwand , mit 900€* - 1.200€* rechnen.
*Abhängig vom Bewertungsaufwand und zzgl. gültiger MWST. (zzt. 19%)
Restnutzungsdauergutachten
Auch bei Restnutzungsdauergutachten richtet sich die Preisgestaltung nach dem zur Bewertung nötigen Aufwand.
Je nach Immobilie kann dieser stark variieren, vor allem wenn mehrere Gebäudeteile unterschiedlichen Zustandes oder Baujahres in der Bewertung zu berücksichtigen sind.
Je nach Aufwand können Sie für ein Restnutzungsdauergutachten mit 900€* - 1.200€* rechnen.
Bei erhöhter Schwierigkeitsstufe kann das Honorar höher ausfallen.
*Abhängig vom Bewertungsaufwand zzgl. gültiger MWST. (zzt. 19%)
Weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel die Begleitung zu Terminen, die Überprüfung oder Beschaffung von Unterlagen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Berechnungsgrundlage (sofern die Dienstleistungen nicht im Zuge eines Gutachtenauftrages anfallen) beträgt 130€/h*
*zzgl. gültiger MWST. (zzt. 19%)
Zuzüglich zum Honorar für das beauftragte Gutachten können Fahrt-, Nebenkosten oder Spesen anfallen.
Nebenkosten und Spesen fallen insbesondere an, wenn Unterlagen oder Auskünfte bei Behörden oder Ämtern beschafft werden müssen. Diese Auslagen werden 1 zu 1 und ohne zusätzlichen Aufschlag berechnet.
Fahrtkosten berechne ich mit 0,4€* pro gefahrenem Kilometer.
*zzgl. gültiger MWST (zzt. 19%), ab 25km einfache Fahrt.
Telefon: 0651 20603687
E-Mail: kontakt-immobilienbewertung-schultz.de
Philipp Schultz Sachverständiger für Immobilienbewertung Kaiserstraße 37a, 54290 Trier
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